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Am 18. Juni 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der
25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vertrag über
eine Verfassung für Europa angenommen. Bei der Erstellung
des Verfassungsentwurfes durch den Konvent ist es den
Vertretern der Regionen und der kommunalen
Gebietskörperschaften gelungen, wichtige
regionale und kommunale Anliegen in die
Beratungen einzubringen und durchzusetzen.
Am 13. Dezember 2007
unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs
den Vertrag von Lissabon und beendeten damit die
mehrjährigen Verhandlungen über die institutionelle Reform
der EU.
Neben dem Europäischen Parlament, das zahlreiche neue
Befugnisse erhält, sind die Regionen und die
kommunalen Gebietskörperschaften die Gewinner der
Verfassungsdiskussion. Zahlreiche Bestimmungen von
regionaler und lokaler Dimension wurden erstmals in den
Verfassungstext aufgenommen, einige sind klarer und
verbindlicher als bisher formuliert.
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Der Vertrag von Lissabon anerkennt erstmals die
regionale und kommunale Selbstverwaltung als
Ausdruck der nationalen Identität der
Mitgliedstaaten. |
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Der Vertrag von Lissabon
sieht klarer definierte Zuständigkeiten
auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips
vor. |
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Die EU-Kommission ist in
Hinkunft verpflichtet die regionale und kommunale
Dimension ihrer Maßnahmen zu berücksichtigen und die
Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf
die Mitgliedstaaten und Regionen
nachzuweisen. |
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Auch die
finanzielle Belastung und der
Verwaltungsaufwand der Union gegenüber den
Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regionen und
Kommunen sind so gering wie möglich zu halten. |
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Durch das
Subsidiaritätsprinzip wird der Union – in den
Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche
Zuständigkeit fallen – eine Grenze gesetzt. Kann
eine Angelegenheit aufgrund ihres Umfanges oder
ihrer Auswirkungen auf Unionsebene besser gelöst
werden und sind die
Mitgliedsstaaten, Regionen und Kommunen nicht im
selben Maße fähig, diese Ziele zu erreichen, so soll
die Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der
Union fallen. Hier wird es besonders an den Regionen
und Kommunen liegen, den entsprechenden Nachweis zu
erbringen, dass sie in der Lage sind, eine
Zuständigkeit erfüllen zu können. |
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Auch die im
Subsidiaritätsprotokoll erstmals eingeführte
direkte Konsultation
der substaatlichen Ebene – Regionen und
Kommunen – (ohne nationale Ebene) ist ein
wesentlicher Fortschritt aus Sicht der Regionen und
Kommunen. |
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Den Regionen und Kommunen wird nach dem Vertrag
von Lissabon also eine verstärkte Bedeutung im europäischen
Handeln in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht
zukommen.
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