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Am 18. Juni 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vertrag über eine Verfassung für Europa angenommen. Bei der Erstellung des Verfassungsentwurfes durch den Konvent ist es den Vertretern der Regionen und der kommunalen Gebietskörperschaften gelungen, wichtige regionale und kommunale Anliegen in die Beratungen einzubringen und durchzusetzen.
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon und beendeten damit die mehrjährigen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU.

Neben dem Europäischen Parlament, das zahlreiche neue Befugnisse erhält, sind die Regionen und die kommunalen Gebietskörperschaften die Gewinner der Verfassungsdiskussion. Zahlreiche Bestimmungen von regionaler und lokaler Dimension wurden erstmals in den Verfassungstext aufgenommen, einige sind klarer und verbindlicher als bisher formuliert.

 

Der Vertrag von Lissabon anerkennt erstmals die regionale und kommunale Selbstverwaltung als Ausdruck der nationalen Identität der Mitgliedstaaten.

 
     
 

Der Vertrag von Lissabon sieht klarer definierte Zuständigkeiten auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips vor.

 
     
 

Die EU-Kommission ist in Hinkunft verpflichtet die regionale und kommunale Dimension ihrer Maßnahmen zu berücksichtigen und die Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf die Mitgliedstaaten und Regionen nachzuweisen.

 
     
 

Auch die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand der Union gegenüber den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regionen und Kommunen sind so gering wie möglich zu halten.

 
     
 

Durch das Subsidiaritätsprinzip wird der Union – in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen – eine Grenze gesetzt. Kann eine Angelegenheit aufgrund ihres Umfanges oder ihrer Auswirkungen auf Unionsebene besser gelöst werden und sind die Mitgliedsstaaten, Regionen und Kommunen nicht im selben Maße fähig, diese Ziele zu erreichen, so soll die Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der Union fallen. Hier wird es besonders an den Regionen und Kommunen liegen, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass sie in der Lage sind, eine Zuständigkeit erfüllen zu können.

 
     
 

Auch die im Subsidiaritätsprotokoll erstmals eingeführte direkte Konsultation der substaatlichen Ebene – Regionen und Kommunen – (ohne nationale Ebene) ist ein wesentlicher Fortschritt aus Sicht der Regionen und Kommunen.

 
     

Den Regionen und Kommunen wird nach dem Vertrag von Lissabon also eine verstärkte Bedeutung im europäischen Handeln in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht zukommen.