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Die durch die neue EU-Verfassung wesentlich erweiterten
Kompetenzen der Regionen Europas erfordern, dass die
Gebietskörperschaften der Regionen das notwendige Know-how
sowie die notwendige Infrastruktur zur Umsetzung der neuen
Aufgaben schaffen.
Schon bisher
zeigte sich, dass viele Regionen Europas nicht in der Lage
sind gegebene europäische Potenziale (wie z.B.
Förderprogramme) auf Grund der hohen Komplexität der Materie
zu nutzen.
Seit einigen
Jahren gibt es fast überall in Europa Bestrebungen, die
nicht nur auf Gesetzgebungsebene
sondern auch auf Verfassungsebene auf eine bessere
Berücksichtigung der regionalen und kommunalen
Selbstverwaltung abzielen – und zwar auch in jenen Ländern,
die bisher bei der verfassungsrechtlichen Verankerung der
Dezentralisierung offenkundig besonders zögerlich waren. In
den letzten sechs Jahren wurden derartige
Verfassungsänderungen in rund dreißig Staaten vorgenommen.
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