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Die durch die neue EU-Verfassung wesentlich erweiterten Kompetenzen der Regionen Europas erfordern, dass die Gebietskörperschaften der Regionen das notwendige Know-how sowie die notwendige Infrastruktur zur Umsetzung der neuen Aufgaben schaffen.

Schon bisher zeigte sich, dass viele Regionen Europas nicht in der Lage sind gegebene europäische Potenziale (wie z.B. Förderprogramme) auf Grund der hohen Komplexität der Materie zu nutzen.

Seit einigen Jahren gibt es fast überall in Europa Bestrebungen, die nicht nur auf Gesetzgebungsebene sondern auch auf Verfassungsebene auf eine bessere Berücksichtigung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung abzielen – und zwar auch in jenen Ländern, die bisher bei der verfassungsrechtlichen Verankerung der Dezentralisierung offenkundig besonders zögerlich waren. In den letzten sechs Jahren wurden derartige Verfassungsänderungen in rund dreißig Staaten vorgenommen.